Was ist gerecht?
Mit dieser Frage haben sich schon viele Autoren beschäftigt.
Ist es gerecht Arbeitnehmern, unabhängig von der Höhe ihres bisherigen Verdienstes den gleichen Betrag (z.B. 200,00 €) als Lohnerhöhung zu gewähren oder sollte das bisherige Gehalt um einen Prozentsatz (z.B. 3,5%) erhöht werden?
Im Falle der prozentualen Anhebung würde ein Arbeitnehmer mit Einkünften in Höhe von 2.000,00 € monatlich nur 70,00 €, ein Arbeitnehmer mit 3.000,00 € dann monatlich aber 105,00 € mehr erhalten.
Welche dieser beiden Lösungen ist gerecht?
Ich gehe davon aus, dass die Antwort der Leser auf die Frage, welche der beiden Lösungen der Vorzug zu geben ist, unterschiedlich ausfallen wird.
Unser Gerechtigkeitsempfinden ist von unserem Wissen, unseren Erfahrungen und auch von unseren Wünschen geprägt, d.h. subjektiv.
Die Leser würden sich wahrscheinlich nicht auf eine einheitliche Beantwortung der Frage verständigen können.
Ist das Suchen nach Gerechtigkeit damit sinnlos und unwichtig?
Ich meine, „Nein“.
Ob ein Bebauungsplan das Ergebnis einer gerechten Abwägung aller Interessen ist, wird durch das Verfahren, das zu diesem Plan führt, entscheidend geprägt.
Nur wenn alle Beteiligten gleich gut über den Ablauf des Verfahrens informiert sind, können alle ihre Interessen in gleicher Weise einbringen.
Wichtig ist auch, dass die für die Entscheidung Verantwortlichen jedem Beitrag im Verfahren vorbehaltlich seines Inhalts den gleichen Stellenwert einräumen.
Die von großen Unternehmen abgegebenen Eingaben sind nicht allein deshalb bedeutsamer als das Vorbringen eines betroffenen privaten Anliegers.
Nicht nur vor dem Gesetz sind alle gleich. Auch in Verwaltungsverfahren ist der Gleichheitsgrundsatz zu beachten.
Eine weitere Voraussetzung für ein faires Verfahren und damit für die Chance auch auf ein gerechtes Ergebnis, ist die Beteiligung aller möglicher Betroffener. Nur dann können in die Abwägung alle relevanten Faktoren einbezogen werden.
Ein Aspekt möchte ich noch nennen: Die „Ergebnisoffenheit“ eines Verfahrens.
Wenn die Entscheidungsträger sich zu früh auf das Ergebnis eines Verfahrens festgelegt haben, eventuell sogar im Hinterzimmer unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ist die Gefahr groß, dass wichtige Aspekte keine Berücksichtigung finden und die „Gerechtigkeit auf der Strecke bleibt“.
Von Jörg Peters

