Eine unglaubliche Geschichte in 3 Teilen

Verehrte Leserinnen und Leser,

stellen Sie sich bitte vor, Ihnen gehören 383 Lichtpunkte (Laternen) an Straßen und Wegen.

Sie möchten die anstehende Umrüstung der Lichtpunkte auf LED nicht selbst vornehmen und haben darüber hinaus in Ihrem Haushalt Verwendung für einen größeren Geldbetrag.

Was können Sie in dieser Situation tun?

Richtig, Sie suchen nach einem Vertragspartner, dem Sie die Laternen gegen Zahlung eines größeren Geldbetrages übereignen, wonach er die Abschreibungen wegen des laufenden Wertverlustes der Leuchten vorzunehmen hat. Ihr Vertragspartner nimmt die Umrüstung auf seine Kosten vor, betreibt und wartet die Laternen. Sie zahlen an ihn jährlich einen bestimmten Betrag je Lichtpunkt für die Leistungen und Nachteile.

Nun ist ja bekanntlich nichts für die Ewigkeit gemacht, was Sie und ihren Partner dazu veranlasst, den Vertrag über die Wartung zunächst auf 10 Jahre zu befristen, allerdings mit einer Option auf Verlängerungen um jeweils ein Jahr.

Für den Fall der Beendigung des Wartungsvertrages legen Sie mit Ihrem Partner fest:

Der Vertragspartner übereignet ihnen die (dann) vorhandenen Lichtpunkte.

Sie zahlen an ihn einen Betrag, der dem Wert der Lichtpunkte entspricht, jedoch höchstens 50% des ursprünglich an Sie gezahlten Kaufpreises. 

Ihnen fällt rechtzeitig vor Unterzeichnung des Vertrages ein, dass ja auch nach Abschluss der Verträge neue Lichtpunkte errichtet werden könnten.

Deshalb nehmen Sie im Einverständnis mit ihrem Vertragspartner noch eine Klausel in den Vertrag auf, nach deren Wortlaut ihr Vertragspartner auch Eigentümer von Leuchten werden soll, die er errichtet, sobald sie ihm einen entsprechenden Bedarf schriftlich gemeldet haben.  

Verehrte Leserinnen und Leser,

genau das haben die Gemeinde Elsdorf und die Stadtwerke Zeven GmbH im Dezember 2012 vereinbart.

Damit ist die Geschichte jedoch längst noch nicht zu Ende.

Teil 2 folgt alsbald   

Teil 2

Als es nun im Jahre 2025 darum ging, dass die Gemeinde Elsdorf Kosten für neue Straßenleuchten übernehmen sollte, haben wir zunächst gegenüber dem Leiter des Fachbereichs 4 der Samtgemeinde Zeven, Herrn Burow, auf eben diese Regelung zu neuen Leuchten hingewiesen.

Unsere Argumente: Es könne doch nicht angehen, dass die Gemeinde die Kosten für diese neuen Leuchten trägt, die Stadtwerke Zeven aber Eigentümerin dieser Lichtpunkte werde.

Weiter könne es nicht sein, dass die Gemeinde Elsdorf im Falle der Beendigung des Wartungsvertrages dann auch noch Wertersatz an die Stadtwerke für Leuchten zu zahlen habe, für die sie bereits einmal gezahlt hatte.

Leider wurden diese Argumente vom Leiter des Fachbereich 4 mit E-Mail vom 01.07.2025 zurückgewiesen und darauf bestanden, dass die Stadtwerke Zeven GmbH Eigentümerin werde, ohne für diese neuen Leuchten eine Zahlung erbracht zu haben.

Trotz unserer Einwendungen hielt auch der Samtgemeindebürgermeister Henning Fricke mit E-Mail vom 9.9.2025 an dieser Auffassung fest.

Wir hatten damit der Verwaltung aus unserer Sicht, hinreichende Gelegenheit gegeben, die Vertragsangelegenheit zu bereinigen.

Erst danach haben wir uns mit einer Eingabe an die Kommunalaufsicht des Landkreises Rotenburg (Wümme) gewandt.

Aus einer Stellungnahme des Landkreises vom 24.11.2025 haben wir dann entnommen, dass die Verwaltung gegenüber der Aufsichtsbehörde entgegen der     E-Mail des Herrn Burow vom 1.7.2025 vorgetragen hatte, nach 2012 aufgestellte Leuchten seien Eigentum der Gemeinde geworden (also nicht der Stadtwerke Zeven GmbH).

Mit diesem Sinneswandel der Zevener Verwaltung ist die Geschichte jedoch noch lange nicht zu Ende.

Teil 3 folgt alsbald.

Teil 3

Nun passte der Wortlaut des maßgeblichen Vertrages und das (angeblich) von den Vertragspartnern für die neuen Lichtpunkte Gewollte gar nicht mehr zusammen.

Das hielt die Kommunalaufsicht der Gemeinde Elsdorf dann auch mit E-Mail vom 24.11.2025 vor und verlangte eine entsprechende Anpassung des schriftlichen Vertrages. Darüber hinaus wies sie auf weitere Fehler im Vertrag hin, die wir gar nicht gerügt hatten.  

Die Verwaltung hat dem Rat der Gemeinde Elsdorf nach Verhandlungen mit der Stadtwerke Zeven GmbH zur Sitzung vom 18.6.2026 einen Nachtrag zum Straßenbeleuchtungsvertrag zur Entscheidung vorgelegt.

Nach § 3 dieses Nachtrages soll nun die Stadtwerke Zeven GmbH Eigentümerin sämtlicher Beleuchtungsanlagen im Vertragsgebiet werden. Ausgenommen sind Beleuchtungsanlagen, die nach dieser Vertragsschließung gebaut werden (unklar bleibt: Sind damit die nach dem 12.12.2012 errichteten Leuchten gemeint oder die Leuchten, die nach Unterzeichnung des Nachtrags, mithin die ab 2027 errichtetet werden?)     

§ 9 …Die Neubauten bleiben im Besitz (es dürfte „Eigentum“ gemeint sein) der Gemeinde.

§ 13 …für die Leistungen der Stadtwerke Zeven GmbH zahlt die Gemeinde im ersten Jahr 72,00 € je Lichtpunkt und im 2. bis 10. Jahr 33,00 €. Die Vergütung wird zum 1.1.2027 auf einen jährlich zu zahlenden Preis von 95,00 € je Lichtpunkt angepasst.   

In der von der Verwaltung in Zeven zur Ratssitzung vom 18.6.2026 erstellten Vorlage wird ausgeführt, dass beide Vertragspartner den Vertrag kündigen könnten. In diesem Falle wäre die Straßenbeleuchtung durch die Gemeinde für 62.500 € zurückzukaufen.

Der Vorschlag der Verwaltung:

Der Vertrag solle in der vorgeschlagenen Weise angepasst und ab 1.1.2027 eine neue Vergütung von 95 € je Lichtpunkt vereinbart werden.

Zu diesem Vorschlag der Verwaltung hat das Ratsmitglied Peters in der Gemeinderatssitzung vom 18.6.2026 umfassend Stellung genommen.

Der Rat der Gemeinde ist danach dem Vorschlag der Verwaltung nicht gefolgt. Der Verwaltung wurde aufgegeben, vor einer Entscheidung erneut mit den Stadtwerke Zeven GmbH in Verhandlungen einzutreten.  

Fazit und Ausblick:

Soweit von Seiten einiger Mitglieder der Verwaltung der Eindruck erweckt wurde, wir seien mit unserem Verhalten der Grund für Preissteigerungen innerhalb der vorgestellten Verträge, so stellt das die Wahrheit auf den Kopf. Nach unserem Eindruck könnte die verlangte Preissteigerung ihre Ursache eher darin haben, dass für die Gemeinde ein Mitarbeiter der Zevener Verwaltung verhandelt hat, der sich über Mehrerlöse der Stadtwerke freuen würde.

    Soweit nach dem 1.1.2013 errichtete Lichtpunkte Eigentum der Gemeinde Elsdorf geworden sind oder zukünftig noch werden, muss die von der Gemeinde an die Stadtwerke Zeven GmbH zu zahlende Vergütung für diese Leuchten schon deshalb geringer sein als für die übrigen Lichtpunkte, da die Abschreibung dieser Leuchten allein zu Lasten der Gemeinde als deren Eigentümerin geht.

    Ausgehend davon, dass die von der Gemeinde zu erbringenden Zahlungen auch einen Ausgleich für den laufenden Wertverlust darstellen, muss die an die Stadtwerke zu zahlende Vergütung geringer werden, sobald die betreffenden Leuchten komplett abgeschrieben sind.

    Nach Mitteilung der Zevener Verwaltung vom 10.02.2026 betrug der von der Gemeinde Elsdorf an die Stadtwerke Zeven GmbH zu diesem Zeitpunkt je Lichtpunkt gezahlte Betrag 61,89 €. Dies entspricht, beginnend bei 33,00 € in 2014, bereits einer jährlichen Teuerung von mehr als 5%!

      Bei einer Erhöhung der Vergütung auf 95,00 € jährlich würde die weitere Steigerung 34,85 % betragen.

      Ausgehend von einem Grundpreis ab dem 01.01.2014 von jährlich 33,00 Euro je Lichtpunkt würde die Steigerung zu dem nach dem Vorschlag der Verwaltung ab dem 01.01.2027 von der Gemeinde zu zahlenden Betrag  288 % ausmachen.

      Selbst einer in enger Beziehung zu den Stadtwerken Zeven GmbH stehenden Verwaltung sollte es möglich sein, Konditionen auszuhandeln, die für die Gemeinde Elsdorf günstiger sind. Nach unserem Eindruck ist dafür hinreichend Verhandlungsspielraum vorhanden. 

      Wir tragen keine Verantwortung für Fehler, die bei Abschluss der Verträge im Jahre 2012 gemacht wurden.

        Wären die Verträge nachvollziehbar, dann müssten wir nicht auf dort vorhandene Missstände hinweisen.

        Hätte die Verwaltung unsere Hinweise auf Missstände ernst genommen

        -dazu hatte sie 2x Gelegenheit-

        hätten wir uns nicht an die Kommunalaufsicht wenden müssen.

        Der maßgebliche Vertrag zwischen der Gemeinde und den Stadtwerke Zeven GmbH kann frühestens zum 31.12.2027 gekündigt werden. Bis dahin ist für die Gemeinde ausreichend Zeit, für die Einholung anderer Angebote für u.a. den Betrieb und die Wartung der Lichtpunkte.

        Die Behauptung der Verwaltung aus der Vorlage zur Sitzung des Rates vom 18.06.2026, die Gemeinde Elsdorf müsste im Fall der Beendigung des Vertrages 62.500,00 € an die Stadtwerke Zeven GmbH zahlen, ist grob irreführend und sachlich unvertretbar.

        Richtig ist, dass die Gemeinde der Stadtwerke Zeven dann einen Betrag schuldet, der dem Wert der Leuchten am Tage der Beendigung des Vertrages entspricht (natürlich nur der Leuchten, für die sie von der Stadtwerke Zeven GmbH einen Kaufpreis erhalten hat).

          In dem Vertrag vom 12.12.2012 hatten die Vertragspartner festgelegt, dass bei einer Beendigung zum Ablauf des 31.12.2022 höchstens 50% des gezahlten Kaufpreises (d.h. 62.500,00 €) als Wertersatz hätten gezahlt werden sollen.  

          Damit wurde entgegen dem Verständnis der Verwaltung kein „Mindestpreis“ vereinbart, d.h. ein Preis den die Gemeinde zahlen muss, egal wie alt die Leuchten sind. 

          Darüber hinaus galt dieser vereinbarte Höchstpreis für eine Beendigung zum 31.12.2022. Am 31.12.2027 werden die Leuchten weitere 5 Jahre älter und nicht wertvoller geworden sein.

          Die Verwaltung trägt selbst vor, dass die im Jahre 2012 übereigneten Lichtpunkte längst abgeschrieben sind. Sollte man sich gleichwohl bei einer Beendigung des Vertrages nicht auf einen als Wertersatz zu zahlenden Betrag einigen, wird dazu ein Gutachten einzuholen sein.  

          Jörg Peters in Zusammenwirken mit Jürgen Eckhoff